Aufnahme
Zur Aufnahme werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- schriftliche Aufnahmeanfrage mit Darstellung der zukünftigen Lebensplanung einschließlich beruflicher Perspektiven
- Lebenslauf mit Beschreibung der Entwicklung der Abhängigkeit sowie der bisherigen Behandlung
- bei Substituierten Nachweis über eine bestehende Substitutionsbehandlung gem. geltender Richtlinienamtsärztliche/fachärztliche Stellungnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe
- Zustimmung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen gem. § 53 SGB XII i.V.m. § 2 Abs. 1 SGB IX.
Sie werden zeitnah zu einem persönlichen Informationsgespräch in unsere Einrichtung eingeladen, um die Indikation für eine Aufnahme in die BWG zu überprüfen. Nach Absprache kommen wir auch zu Ihnen.
Bei längeren Wartezeiten bis zu einer Aufnahme ist es dringend erforderlich, dass Sie sich in regelmäßigen Abständen bei uns melden und uns ihr weiteres Interesse mitteilen.
Die zuständigen MitarbeiterInnen für die Aufnahme vereinbaren mit Ihnen die Informationstermine und koordinieren das weitere Aufnahmeverfahren.
Stand: 10/2021